Das Todesurteil von Bronislaw Kulik - Eine historische Einordnung anhand des Strafzwecks im Krieg und der Charakteristik der Polenstrafrechtsverordnung
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Abstract
Diese Arbeit ist im Rahmen des Seminars "Die Rechtsprechung des Sondergerichts Bayreuth im Kontext von Recht und Justiz im Nationalsozialismus" bei Prof. Kannowski und Thedor Wanninger entstanden. Dieses Seminar lief parallel zu einem vom Landgericht Bayreuth initiierten Forschungsprojekt. Die Geschichte des in Bayreuth agierenden Sondergerichtes wurde lange Zeit nicht aufgearbeitet und abseits des Seminars fand noch keine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dessen Urteilen statt. Doch erfordert Öffentlichkeits- und Erinnerungsarbeit, dass eine Aufarbeitung auch tatsächlich die Öffentlichkeit erreicht.
Die Arbeit basiert auf der Akte von Bronislaw Kulik, welcher am 18. August 1942 vom Sondergericht Bayreuth zum Tode verurteilt wurde. Jenes Urteil anhand heutiger juristischer Maßstäbe zu bewerten ist weder das Ziel der Arbeit, noch wäre es sachgerecht – das Urteil soll vielmehr eine historische Kontextualisierung erfahren. Hierzu werden der Zweck der Strafe im Krieg und die Polenstrafrechtsverordnung näher dargelegt, auch unter Betrachtung der nationalsozialistischen Ideologie. Das Urteil soll mithilfe geschichtlicher Umstände und zeitgenössischer Auffassungen zugänglich gemacht und in ein abstrakteres, großes Ganzes eingefügt werden.
Die Arbeit basiert auf der Akte von Bronislaw Kulik, welcher am 18. August 1942 vom Sondergericht Bayreuth zum Tode verurteilt wurde. Jenes Urteil anhand heutiger juristischer Maßstäbe zu bewerten ist weder das Ziel der Arbeit, noch wäre es sachgerecht – das Urteil soll vielmehr eine historische Kontextualisierung erfahren. Hierzu werden der Zweck der Strafe im Krieg und die Polenstrafrechtsverordnung näher dargelegt, auch unter Betrachtung der nationalsozialistischen Ideologie. Das Urteil soll mithilfe geschichtlicher Umstände und zeitgenössischer Auffassungen zugänglich gemacht und in ein abstrakteres, großes Ganzes eingefügt werden.
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