Was passiert mit einem Beitrag, der bei uns eingereicht wurde?

Die eingereichten Beiträge werden zunächst durch die Redaktionsleitung anonymisiert und dann an das studentische Redaktionsteam weitergeleitet. Dieses trifft unter Berücksichtigung juristischer und auch außerjuristischer Gesichtspunkte wie zB der guten Lesbarkeit und der Zugänglichkeit der jeweiligen Arbeit aus den Beiträgen eine Vorauswahl.

Nach der Vorauswahl werden die Autor*innen über unsere Vorauswahlentscheidung informiert und müssen den Beitrag entsprechend unseres Style Guides anpassen, damit sichergestellt ist, dass einheitlich zitiert wird. Wenn bereits in der Vorauswahl inhaltliche Überarbeitungsvorschläge entstanden sind, geben wir diese auch direkt an die Autor*innen weiter.

Danach werden die ausgewählten Beiträge weiterhin in anonymisierter Form an den Wissenschaftlichen Beirat weitergeleitet. Dieser besteht aus wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen – überwiegend aus solchen der Universität Bayreuth. In dieser Begutachtungsphase werden die Beiträge formal und inhaltlich überprüft und es findet z.B. eine Aktualitätskontrolle der verwendeten Quellen statt. In der Regel deckt sich das Ergebnis der Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat mit der ursprünglichen Benotung des Beitrags und mit dem Ergebnis der Vorauswahl. In sehr wenigen Fällen werden allerdings auch gute oder sehr gut bewertete Beiträge abgelehnt.

Im Anschluss wird der Beitrag unter besonderer Beachtung der Begutachtung durch die jeweilige Autor*in überarbeitet, um das fachlich und sprachlich beste Ergebnis erzielen zu können. Jeder Autor*in wird dabei ein Redaktionsmitglied als Autorenbetreuer*in beiseitegestellt, an die sie eventuelle Rückfragen richten kann.

Wir versuchen, im gesamten Redaktionsprozess die Bedürfnisse der Autor*innen zu beachten. Wenn es zum Beispiel Probleme mit Fristen gibt, können wir darauf entsprechend eingehen. Dafür müssen wir allerdings frühzeitig – und nicht erst kurz vor Fristende – darüber informiert sein, da der Redaktionsprozess auch für uns einen hohen organisatorischen Aufwand darstellt. Dasselbe gilt, wenn Autor*innen nicht mit den Überarbeitungsvorschlägen einverstanden sind. In diesem Fall suchen wir das Gespräch, vermitteln ggf. zwischen Autor*in und Begutachter*in und versuchen, einen Kompromiss zu finden.

 

Sonderfall: Freier Beitrag

Anders als Seminararbeiten wurden freie Beiträge noch nicht durch eine Professor*in begutachtet und bewertet. Deshalb findet bei freien Beiträgen zusätzlich eine weitere Begutachtung oder Betreuung durch eine Professor*in statt, um die Qualität des Beitrages abzusichern. Bevor ein freier Beitrag angefertigt wird, kann man mittels eines Exposés beim Redaktionsteam anfragen, ob der Beitrag thematisch in Frage kommt und welche Länge der Beitrag haben sollte.