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Vorbemerkungen

Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammen. Damit sind alle begutachtenden Personen (zumindest) etwas erfahrener als studentische Autor*innen. Wir bewerten die Arbeiten nicht wie eine Prüfungsleistung im Studium. Vielmehr sind die folgenden Kriterien insbesondere an der Veröffentlichungsgeeignetheit orientiert.

Die eingereichten Arbeiten werden nach einer anonymisierten Vorauswahl durch das Redaktionsteam an den Wissenschaftlichen Beirat weitergeleitet. Danach wird zu jeder Arbeit eine mindestens halbseitige Begutachtung mit abschließender persönlicher Einschätzung der jeweiligen Gutachter*in verfasst. Keines der hier beschriebenen Kriterien hat ausschließliche Relevanz, vielmehr vermitteln sie einen – nicht abschließenden – Gesamtbewertungsmaßstab. Entsprechend unserer publizistischen Zielrichtung, studentische Wissenschaft zu fördern, können didaktische Beiträge nicht zur Veröffentlichung angenommen werden.

Abschnitt 1: Themensuche (nur für freie Beiträge) – Aktualität der Problemstellung

Positiv gewürdigt wird es, wenn die Untersuchung entweder ein neuartiges bzw. aktuelles Problem aufwirft oder das aufgeworfene Problem in Bezug gesetzt wird zu einer aktuellen – politischen, ökonomischen, sozialen oder sonst gesellschaftlich relevanten – Fragestellung. Eine Rolle spielt es zudem, welchen (wissenschaftlichen) Fortschritt die Arbeit erhoffen lässt. Zur größeren Klarheit trägt beispielsweise die explizite Benennung der eigenen Erkenntnisziele bei.

Abschnitt 2: Universale Begutachtungs- und Auswahlkriterien

1. Originell, innovativ und divergent

Der eigene Zugang zu einem (bekannten) Problemfeld kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein: Von einer bloßen Positionierung innerhalb des vorhandenen Meinungs- und Argumentationsspektrums über eine eigenständige Begründung hin zu einem neuartigen Lösungsansatz im Detail oder auf einer höheren Abstraktionsebene. Wo diese sinnvoll ist, kann auch etwa eine interdisziplinäre Perspektive gewählt werden, um etwa die Rechtswissenschaft für außerjuristische Erkenntnisse zu sensibilisieren.

2. Fragestellung, Methodik, Beantwortung der Forschungsfrage

Eine gute wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich durch eine erkennbare und konsequent angewandte Methode aus. Nicht primär die Innovation innerhalb des methodischen Vorgehens ist entscheidend, sondern die Transparenz und Verständlichkeit der zugrunde gelegten Methode. Wünschenswert ist zudem die Offenlegung der Prämissen und Vorverständnisse. Idealerweise lässt die Untersuchung den "roten Faden" nie aus dem Blick, sondern ist an einer stringenten Beantwortung der Forschungsfrage orientiert; sie kann sich hierbei auf in der Arbeit entwickelte, nachvollziehbare und belegte Schlussfolgerungen stützen. In dogmatischen Arbeiten sollte auch bedacht werden, inwieweit gefundene Lösungsansätze für die (Gerichts-)Praxis handhabbar sind. Zu einem ansprechenden methodischen Vorgehen gehört (am Ende der Arbeit) auch eine kritische Reflexion über gewonnene Erkenntnisse und darüber, ob die zu Beginn aufgestellten Hypothesen Bestand haben können. Durch die angemessene Verwendung von Fachbegriffen sowie fachspezifischer Terminologie wird schließlich eine höhere Abstraktionsebene erreicht und werden begriffliche Unschärfen vermieden.

3. Stand der Forschung

Relevanz hat auch, in welcher Tiefe sich mit anderen Ansätzen auseinandergesetzt wird und inwieweit es gelingt, das Meinungsspektrum, wo möglich, zu bündeln, um den "Stand der Forschung" repräsentativ – auch im Hinblick auf die Quellenauswahl – wiederzugeben. Außerdem ist von Bedeutung, wie Auffassungen dargestellt werden: Idealerweise ist dies die bestmögliche und nicht die argumentativ am leichtesten angreifbare Aufbereitung.

4. Sprache, Stil und Ausdruck

Nicht nur das methodische Vorgehen (siehe oben 2.), sondern auch Wortwahl und Aufbau sollten verständlich und klar sein. Positiv gewürdigt werden etwa kurze, prägnante Sätze und der sinnvolle Gebrauch von Beispielen. Schwere sprachliche Kost ist zumeist nicht Ausdruck wissenschaftlichen Tiefgangs – im Gegenteil wird dadurch oft Triviales zu Erkenntnissen aufgebauscht und belegt, dass es nicht gelingt, Komplexität zu reduzieren, obwohl dies möglich wäre. Für ein gelungenes Vorgehen kennzeichnend ist etwa die Erläuterung bzw. Definition der eingesetzten Fachbegriffe sowie die Sachlichkeit der Darstellung.

Der Text muss den Richtlinien für Autor*innen folgen (siehe oben). Zudem müssen alle Einreichungen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
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  • Das Dokument enthält kein Deckblatt, keine Verzeichnisse und keine Eigenständigkeitserklärung
  • Der Text folgt den Richtlinien für AutorInnen.
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