Der digitale Zugang der Gewerkschaften zum „Homeoffice“
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Abstract
Aufgrund der Etablierung des Homeoffice sind Arbeitnehmer in räumlichen Betrieben immer seltener anzutreffen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit. Jahrelang wurde diskutiert, inwiefern Gewerkschaften ein eigener Anspruch auf Zugang zu betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer und zum betrieblichen Intranetsystem zusteht. Dieser Beitrag diskutiert die mit der Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften in praktische Konkordanz zu bringenden Grundrechte, darunter das Eigentumsrecht, die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und die Koalitionsfreiheit der Arbeitgeber, die informationelle Selbstbestimmungsfreiheit und die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und die Koalitionsfreiheit konkurrierender Gewerkschaften. Aus dieser Abwägung resultiert am Schluss ein individueller Vorschlag zu dem Rahmen, in dem ein gewerkschaftliches digitales Zugangsrecht gewährleistet sein muss inklusive einer Stellungnahme auf die kürzlich ergangene Entscheidung des BAG (Urt. v. 28.1.2025 - Az. 1 AZR 33/24).
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