Tripolare Interessensituationen im Patentrecht
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Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Lizenzierung standardessentieller Patente (SEP) zu FRAND-Bedingungen im Mehrpersonenverhältnis. Wird bei einem mehrteiligen Produkt auf Stufe der Endherstellerin eine Komponente eines Zulieferers verbaut, die bereits die technische Lehre eines SEPs implementiert, stellt sich die Frage, wer die FRAND-Lizenz abschließen kann bzw. muss – Zulieferer, Endherstellerin oder beide. Schwerpunkt bildet die Analyse, inwieweit der Zulieferer eine berechtigte Erwartung auf den Erhalt einer Lizenz hat, sodass sich die SEP-Inhaberin missbräuchlich nach Art. 102 AEUV verhielte, wenn sie dem lizenzwilligen Zulieferer den Abschluss einer FRAND-Lizenz verwehren würde. Hierbei gilt es unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten zwischen dem Erhalt eines freien Wettbewerbs und der Gewährleistung der Rechte des geistigen Eigentums abzuwägen.
Zudem wird erörtert, ob die Berechnung eines FRAND-konformen Lizenzentgelts auf Grundlage der Einzelkomponente oder des Endprodukts zu erfolgen hat und inwieweit, kartell-, patent- und vertragsrechtliche Ansprüche auf Lizenzerteilung in Betracht kommen.
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