Die Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers nach Art. 17 Abs. 1 BasisVO [VO (EG) Nr. 178/2002] unter besonderer Berücksichtigung seiner Pflichten aus Art. 19 BasisVO
Hauptsächlicher Artikelinhalt
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers nach den sekundärrechtlichen Vorschriften des Unionsrechts in der BasisVO (Art. 17 Abs. 1 und Art. 19). Zunächst wird dabei der Frage nachgegangen, welcher Inhalt der maßgeblichen Norm des Art. 17 Abs. 1 BasisVO angesichts dessen offener Formulierung beizumessen ist. Es wird herausgearbeitet, dass es sich im Kern um eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit handelt und von diesem Ausgangspunkt aus die Haftungsprinzipien Ketten- und differenzierte Stufenverantwortlichkeit vertieft beleuchtet. Im Anschluss werden einzelne Pflichten des Lebensmittelunternehmers dargestellt, gefolgt von einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Rücknahme-/Rückrufverpflichtung nach Art. 19 BasisVO. Dabei werden einige (aktuelle) Streitfragen aus dem Bereich des Art. 19 Abs. 1, 2 BasisVO behandelt und teilweise einer neuen Lösung zugeführt. Der Beitrag schließt mit einer Übersicht und einer kritischen Würdigung des Pflichtenprogramms der Lebensmittelunternehmer.
Artikel-Details
Rubrik
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell 4.0 International.